Mindestalter: 18 Jahre / 17 Jahre bei Teilnahme am begleiteten Fahren oder Ausbildung zum Berufskraftfahrer.
Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
Voraussetzung: Mindestalter ab 18 Jahre (ab 17, begleitendes Fahren ab 17)
Benötigte Unterlagen: biometrisches Passfoto, Sehtest
Fahrstunden: Fahr-Rangier- und Übungsstunden nach Bedarf
Sonderfahrten: 3 x Überland, 1 x Autobahn, 1 x Nachtfahrt
Prüfungen: Praxisprüfung
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zGM von 3500 kg. Die Kombination darf max 7000 kg betragen.