Mindestalter: 18 Jahre
Krafträder bis 35 KW (47 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 KW/kg. Diese Leistungsbeschränkung entfällt nicht mehr automatisch 2 Jahre nach Erteilung der Fahrerlaubnis sondern erst nach erneuter praktischer Prüfung!
Erforderlicher Vorbesitz: Keiner
Benötigte Unterlagen: biometrisches Passfoto, Sehtest (Optiker), Erste-Hilfe-Maßnahmen 9UE (nur bei Ersterwerb)
Theoretischer Ausbildungsumfang: ohne Vorbesitz B: 12xGrundstoffunterricht 4x Klasse A-Spezialstoff, bei Vorbesitz B: 6x Grundstoffunterricht 4x Klasse A-Spezialstoff
Übungs-Fahrstunden: je nach Fähigkeiten und Fertigkeiten
Sonderfahrten (Pflichtsunden): 5 x Überland, 4 x Autobahn 3 x Nachtfahrt
Prüfungen: Theorieprüfung und Praxisprüfung
Die Prüfungen nimmt der TÜV SÜD in Würzburg ab, bei der Theoretischen Prüfung erhältst Du 30 Fragen bei denen Du maximal 10 Fehlerpunkte erreichen darfst, allerdings nicht ZWEI Fragen mit der Wertigkeit 5. Die Prüfungsdauer der praktischen Prüfung beträgt 55 Minuten.
Inklusiv Klassen: A1, AM,
- Bei Vorbesitz A1 > 2 Jahre keine Ausbildungspflicht.
- A1 < 2 Jahre 6 Sonderfahrten Pflicht.
- ohne jeglichen Vorbesitz 12 Sonderfahrten Pflicht